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aktualisiert am: Sonntag, 21. Februar 2010

Mitgliederbereich

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Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen zur Zuchtzulassungsprüfung, z.B. wie wird diese Prüfung durchgeführt (Durch- führung der Verhaltensprüfung) oder was steht in der Zuchtordnung und den Durchführungsbestimmungen..
Sollten Sie Probleme beim Öffnen/Anzeigen der PDF-Dateien haben, setzen Sie sich bitte mit der Zuchtzulassungsprüfungs- leiterin, Frau Beate van Schelve (s.u.), oder mit dem Webmaster webmaster@kooikerhondje-eV.de in Verbindung.
Benötigte Unterlagen erhalten Sie dann per E-Mail oder per Post zugesandt.

Anmeldeformular

Zuchtordnung und
Durchführungsbestimmungen

Durchführung der Verhaltensprüfung anlässlich einer ZZL-Prüfung

PL-/HD-Formular

Zuchtzulassungsprüfungsleiterin:

Frau Beate van Schelve
An der Aa 23
48329 Havixbeck-Hohenholte (NRW)
Tel.: 02507 / 7207

E-Mail: ZZPR-Leiter@kooikerhondje-eV.de

Beate

1. Zuchtzulassungsprüfung
für Kooikerhondje

Der Deutsche Club für Kooikerhondje e.V. veranstaltet die
1. Zuchtzulassungsprüfung für Kooikerhondje, zu der wir Sie recht herzlich einladen.

Datum:

Ort:



Zuchtzulassungsprüfungsleiter:

Zuchtrichter:


Tagesablauf:
 

02.05.2010

Hotel zur Schmiede
Ziegenhainer Str. 26
36304 Alsfeld-Eudorf

Frau Beate van Schelve

Frau Petra Bannach (D)
Herr Hans Erhard Grüttner (D)

8.30 Uhr Einlass der Hunde mit Impfpasskontrolle u. Vorlage fehlender Untersuchungs- und Ausstellungsergebnisse

9.00 Uhr Begrüßung

9.20 Uhr Beginn des Richtens
 

Zulassung:

Zur Zuchtzulassungsprüfung werden nur Kooikerhondje zugelassen, die in das Zuchtbuch des von der FCI anerkannten Deutschen Clubs für Kooikerhondje eingetragen sind und zweifelsfrei identifiziert werden können.

Die kompletten Untersuchungsergebnisse (HD, Patella, erbliche Augenkrankheiten, von Willebrand, Zahnkarte) müssen vorliegen.

Zwei Ausstellungsergebnisse, davon maximal eines in der Jugendklasse (das Mindestalter des Hundes muss 15 Monate betragen) und weiteren in der Zwischenklasse, Offenen Klassen oder Championklasse mit mindestens der Formwertnote „Sehr Gut“ von zwei verschiedenen Zuchtrichtern, davon mindestens ein deutscher Zuchtrichter, müssen erlangt worden sein.

Das Mindestalter des Hundes am Tag der Zuchtzulassungsprüfung muss 16 Monate betragen. Kranke oder verletzte Hunde oder Hunde in schlechter Kondition dürfen nicht vorgeführt werden.

Läufige Hündinnen sind zur Zuchtzulassungsprüfung zugelassen. Sie sind jedoch vor Beginn der Zuchtzulassungsprüfung dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter zu melden und werden am Schluss beurteilt. Sie dürfen erst nach Absprache mit dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter den Zuchtzulassungsprüfungsplatz betreten.

Der teilnehmende Hund muss nachweislich wirksam tollwutschutzgeimpft sein.

Am Tag der Zuchtzulassungsprüfung sind ggfs. noch fehlende Untersuchungs- oder Ausstellungsergebnisse vorzulegen. 


Durchführung der Zuchtzulassungsprüfung:

Die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus der Überprüfung des standardgerechten Aussehens und Gangwerksbeurteilung sowie einer Wesensbeurteilung.

Die Formwertnote der Zuchtrichter muss mindestens „Sehr Gut“ lauten.

Die Größe des Hundes wird gemessen. Der Hund wird von beiden Seiten stehend und von vorn fotografiert.

Es werden folgende Ergebnisse vergeben:

Die Zuchtzulassungsprüfungskommission entscheidet über das Gesamtergebnis der Zuchtzulassungsprüfung. Die Bezeichnung der Ergebnisse der Zuchtzulassungsprüfung lautet:

          • zuchttauglich
          • zuchttauglich mit Auflage
          • zurückgestellt
          • nicht zuchttauglich

Gegen die Entscheidung der Zuchtzulassungsprüfungskommission kann bis 4 Wochen nach Kenntnis des Ergebnisses Widerspruch beim 1. Vorsitzenden des DCK eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand des DCK nach Anhörung des/der Betroffenen und Rücksprache mit der Zuchtkommission. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.

Meldung:

Die Anmeldung zur Zuchtzulassungsprüfung erfolgt per Formblatt bei der Zuchtbuchstelle oder dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter. Der Meldeschluss ist der
31.03.2010.

Das Meldeformular erhalten Sie beim Zuchtzulassungsprüfungsleiter:

Frau Beate van Schelve
An der Aa 23
48329 Havixbeck-Hohenholte
Tel. 02507 – 7207 
E-Mail:
zzpr-leiter@kooikerhondje-ev.de

oder hier klicken.

Die Meldegebühren müssen bei der Anmeldung entrichtet werden.

Meldegebühren:

Die Meldegebühr von 50,- € überweisen sie bitte auf das Konto:

Deutschland

Ausland

Kontoinhaber:

Deutscher Club für Kooikerhondje e.V.

Kontonummer:

191 233 0016

IBAN:

DE 95 3706 2365 1912 3300 16

Bankleitzahl:

370 623 65

BIC/SWIFT:

GENODED 1 FHH

Bank:

Raifeisenbank Frechen-Hürth e.G.

Bitte bei der Überweisung den Namen des Kooikers und den Zusatz „Meldegebühr Zuchtzulassungsprüfung“ angeben.

Unterkunft:

Am Ausstellungsgelände stehen zwei Hotels zu Verfügung:

Hotel „Zur Schmiede“

Hotel „Schäferhof“

Ziegenhainer Straße 26

Ziegenhainer Straße 30

36304 Alsfeld-Eudorf

36304 Alsfeld-Eudorf

Tel.: 06631 - 793830

Tel.: 06631 - 96600

Fax: 06631 - 7938360

Fax: 06631 - 966060

www.zur-schmiede.de

www.hotel-zum-schaeferhof.de

Weitere Hotels stehen in der näheren Umgebung zur Verfügung, Buchungen sind unter www.hotel.de,
www.booking.com oder www.hotelreservierung.de möglich.

Am Ausstellungsgelände besteht die Möglichkeit auf dem Parkplatz des Hotels „Zum Schäferhof“ mit Wohnwagen/Wohnmobil gebührenpflichtig zu übernachten. Eine Reservierung des Stellplatzes ist nicht möglich, bitte bei Ankunft an der Rezeption des Hotels „Zum Schäferhof“ melden. Gebühr pro Tag/Nacht 5,00 €.

Wegbeschreibung:

Sie verlassen die Autobahn A5 an der Ausfahrt „Alsfeld Ost“ und biegen links in Richtung Alsfeld ab, an der nächsten Ampel rechts in die Ziegenhainer Straße abbiegen und nach etwa 1 km erreichen Sie das Hotel „Zur Schmiede“.

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