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aktualisiert am: Samstag, 17. Juli 2010

Mitgliederbereich

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Nachfolgend erhalten Sie alle Informationen zur Zuchtzulassungsprüfung, z.B. wie wird diese Prüfung durchgeführt (Durchführung der Verhaltensprüfung) oder was steht in der Zuchtordnung und den Durchführungsbestimmungen..
Sollten Sie Probleme beim Öffnen/Anzeigen der PDF-Dateien haben, setzen Sie sich bitte mit der Zuchtzulassungsprüfungsleiterin, Frau Beate van Schelve (s.u.), oder mit dem Webmaster webmaster@kooikerhondje-eV.de in Verbindung.
Benötigte Unterlagen erhalten Sie dann per E-Mail oder per Post zugesandt.

Anmeldeformular

Erklärung zur
Zuchtzulassungsprüfung

Zuchtordnung und
Durchführungsbestimmungen

Durchführung der Verhaltensprüfung anlässlich einer ZZL-Prüfung

PL-/HD-Formular

Zuchtzulassungsprüfungsleiterin:

Frau Beate van Schelve
An der Aa 23
48329 Havixbeck-Hohenholte (NRW)
Tel.: 02507 / 7207

E-Mail: ZZPR-Leiter@kooikerhondje-eV.de

Beate

Ergebnisse der Zuchtzulassung vom

02.05.2010

2. Zuchtzulassungsprüfung
für Kooikerhondje e.V.

Der Deutsche Club für Kooikerhondje e.V. veranstaltet die
2. Zuchtzulassungsprüfung für Kooikerhondje, zu der wir Sie recht herzlich einladen.
Meldeschluss 20.08.2010

Datum:

19.09.2010

Ort:

Vereinsgelände des SKV Köppern
61381 Friedrichsdorf-Köppern
Am Schnürriemen
(für Navigationsgeräte: Friedberger Straße

Zuchtzulassungsprüfungsleiter:

Frau Beate van Schelve

Zuchtrichter:

Frau Gerda Kastl (D)
Frau Petra Bannach (D)

Tagesablauf:

9.00 Uhr Einlass der Hunde mit Impfpasskontrolle u. Vorlage fehlender Untersuchungs- u. Ausstellungsergebnisse

9.50 Uhr Begrüßung

10.00 Uhr Beginn des Richtens


Zulassung:
Zur Zuchtzulassungsprüfung werden nur Kooikerhondje zugelassen, die in das Zuchtbuch des von der FCI anerkannten Deutschen Clubs für Kooikerhondje eingetragen sind und zweifelsfrei identifiziert werden können.

Die kompletten Untersuchungsergebnisse (HD, Patella, erbliche Augenkrankheiten, von Willebrand, Zahnkarte) müssen vorliegen.

Zwei Ausstellungsergebnisse, davon maximal eines in der Jugendklasse (das Mindestalter des Hundes muss 15 Monate betragen) und weiteren in der Zwischenklasse, Offenen Klassen oder Championklasse mit mindestens der Formwertnote „Sehr Gut“ von zwei verschiedenen Zuchtrichtern, davon mindestens ein deutscher Zuchtrichter, müssen erlangt worden sein.

Das Mindestalter des Hundes am Tag der Zuchtzulassungsprüfung muss 16 Monate betragen. Kranke oder verletzte Hunde oder Hunde in schlechter Kondition dürfen nicht vorgeführt werden.

Läufige Hündinnen sind zur Zuchtzulassungsprüfung zugelassen. Sie sind jedoch vor Beginn der Zuchtzulassungsprüfung dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter zu melden und werden am Schluss beurteilt. Sie dürfen erst nach Absprache mit dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter den Zuchtzulassungsprüfungsplatz betreten.

Der teilnehmende Hund muss nachweislich wirksam tollwutschutzgeimpft sein.

Am Tag der Zuchtzulassungsprüfung sind ggfs. noch fehlende Untersuchungs- oder Ausstellungsergebnisse vorzulegen. 

Durchführung der Zuchtzulassungsprüfung:
Die Zuchtzulassungsprüfung besteht aus der Überprüfung des standardgerechten Aussehens und Gangwerksbeurteilung sowie einer Wesensbeurteilung.

Die Formwertnote der Zuchtrichter muss mindestens „Sehr Gut“ lauten.

Die Größe des Hundes wird gemessen. Der Hund wird von beiden Seiten stehend und von vorn fotografiert.

Es werden folgende Ergebnisse vergeben:
Die Zuchtzulassungsprüfungskommission entscheidet über das Gesamtergebnis der Zuchtzulassungsprüfung. Die Bezeichnung der Ergebnisse der Zuchtzulassungsprüfung lautet: 

          • zuchttauglich
          • zuchttauglich mit Auflage
          • zurückgestellt
          • nicht zuchttauglich

Gegen die Entscheidung der Zuchtzulassungsprüfungskommission kann bis 4 Wochen nach Kenntnis des Ergebnisses Widerspruch beim 1. Vorsitzenden des DCK eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet der Vorstand des DCK nach Anhörung des/der Betroffenen und Rücksprache mit der Zuchtkommission. Die Entscheidung des Vorstandes ist endgültig.

Meldung:
Die Anmeldung zur Zuchtzulassungsprüfung erfolgt per Formblatt bei der Zuchtbuchstelle oder dem Zuchtzulassungsprüfungsleiter. Der Meldeschluss ist der 20.08.2010.

Das Meldeformular erhalten Sie beim Zuchtzulassungsprüfungsleiter:

Frau Beate van Schelve
An der Aa 23
48329 Havixbeck-Hohenholte
Tel. 02507 – 7207 
E-Mail: zzpr-leiter@kooikerhondje-ev.de

oder über die Vereinshomepage, bitte hier klicken

Die Meldegebühren müssen bei der Anmeldung entrichtet werden.

Meldegebühren:
Die Meldegebühr von 50,- € überweisen sie bitte auf das Konto:

Deutschland

Ausland

Kontoinhaber:

Deutscher Club für Kooikerhondje e.V.

Kontonummer:

191 233 0016

IBAN:

DE 95 3706 2365 1912 3300 16

Bankleitzahl:

370 623 65

BIC/SWIFT:

GENODED 1 FHH

Bank:

Raiffeisenbank Frechen-Hürth e.G.

Bitte bei der Überweisung den Namen des Kooiker’s und den Zusatz „Meldegebühr Zuchtzulassungsprüfung“ angeben.

Unterkunft:
Hotels stehen in der näheren Umgebung zur Verfügung. Buchungen sind unter www.hotel.de, www.booking.com, www.hotelreservierung.de oder andere Buchungsportale möglich.

Am Ausstellungsgelände besteht die Möglichkeit auf dem Parkplatz mit Wohnmobil/Wohnwagen/Zelt gebührenpflichtig zu übernachten. Eine Reservierung des Stellplatzes ist nicht möglich. Gebühr pro Tag/Nacht
5,00 €. Für die 5,00 € wird ein Verzehrgutschein ausgestellt, der am Ausstellungstag und am Tag der Körung eingelöst werden kann.

Wegbeschreibung:
Den Hundeplatz finden Sie: “Am Schnürriemen“ (Navigationseingabe: Friedberger Str. in 61381 Friedrichsdorf/Köppern. Nahe A5, Autobahnabfahrt „Friedrichsdorf/Friedberg“, vor Ortseingang Köppern erste Ampel rechts (L3041 Richtung Usingen). Nach ca. 150 m rechts, Abfahrt Bundeswehrdepot (BW-Depot) dann gleich wieder rechts. Von dort ist der Hundeplatz beschildert.

 

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